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23. Dezember 2025
Personalsituation an den Berliner Musikschulen
Der Vorstand des TKV Berlin veröffentlicht ein Statement zur Musikschulpolitik des Berliner Senats und begrüßt den Vorstoß der Regierungskoalition, mehr Festanstellungen an den öffentlichen Musikschulen zu schaffen.
Die derzeitige Anstellungsquote von ca. 25 % stellt bundesweit den niedrigsten Wert dar und ist nicht geeignet, ein flächendeckendes Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht zu ermöglichen, das auch eine nachhaltige Versorgung mit Ergänzungsfächern, Ensembleunterricht und Begabtenförderung einschließt. Es müssen jedoch noch deutlich mehr Anstellungen als die 200 Vollzeitäquivalente, die durch den vom Berliner Senat derzeit geplanten Haushaltsaufwuchs möglich sind, realisiert werden, um einen rechtssicheren Musikschulbetrieb zu gewährleisten. Im Sinne von Nachhaltigkeit und Fairness ist zudem eine Ausschreibungspraxis geboten, welche die fachliche Eignung priorisiert, aber die bisherigen Honorarkräfte nicht benachteiligt.
Der Tonkünstlerverband Berlin unterstützt die Forderung des Landesmusikrats Berlin nach einer perspektivischen Anstellungsquote von 80 % und solidarisiert sich ausdrücklich mit den Honorarkräften, die derzeit auf Grund nicht abgegebener Einverständniserklärungen im Rahmen der bis Ende 2026 gültigen Übergangsregelung nach § 127 SGB IV ihre Beauftragungen verloren haben. Eine weitere zentrale Forderung unseres Verbands ist, angesichts des Umstands, dass die Berliner Musikschulen aller Voraussicht nach auch zukünftig Honorarverträge einsetzen werden, die Anhebung der Honorarsätze in der AV Honorare Musikschulen, die im Verhältnis zu anderen branchenüblichen Verdiensten in der kulturellen Bildung deutlich zu niedrig angesetzt sind. Künstlerische Soloselbstständigkeit sollte auch weiterhin als relevantes Berufsbild für den Bereich der kulturellen Bildung angesehen und ohne den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit ermöglicht werden können. Im Zusammenhang mit Musikschulunterricht unterstützt der Tonkünstlerverband Berlin alle auskömmlichen Beschäftigungsformen je nach Ausrichtung und persönlicher Präferenz der einzelnen Person, denn Musizieren und Unterrichten leben von einer Vielfalt an hybriden Tätigkeitsarten, für deren Förderung und Anerkennung als tragfähige Erwerbsmodelle sich unser Verband einsetzt.
Die musikpädagogische Landschaft in Berlin besteht insgesamt aus drei Säulen: Neben den öffentlichen Musikschulen, die den Bedarf an Musikunterricht nicht decken können und die Zielzahlen für die Versorgungsdichte in den meisten Bezirken seit vielen Jahren nur unzureichend erfüllen, tragen in wesentlichem Maße auch freie (private) Musikschulen sowie eine große Zahl freischaffender Musikpädagog*innen dazu bei, das nachgefragte Angebot von Instrumental- und Gesangsunterricht sicherzustellen. In jeder der drei Säulen sind Optimierungen geboten, um die wirtschaftliche Situation der Lehrenden zu verbessern und eine größere gesellschaftliche Teilhabe am Musikunterricht zu erwirken. Freie Musikschulen sollten, ebenso wie die bezirklichen Angebote, öffentliche Förderung erhalten und könnten durch steuerliche Absetzbarkeit der Unterrichtsentgelte profitieren; und die Stundensätze in dem durch Soloselbstständige erteilten Unterricht sind häufig zu niedrig, um ein existenzsicherndes Einkommen zu generieren. Hier appelliert der Tonkünstlerverband Berlin an Auftraggeber*innen wie Auftragnehmer*innen, sich an fairen Vergütungsmodellen zu orientieren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Honorarrichtlinien unseres Verbands.
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