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28. März 2020
Appell der ver.di Fachgruppe Musik vom 26.03.2020

In einem Appell zur Fortzahlung der Vergütungen der Honorarkräfte für die Dauer der Corona-Krise und zum umsichtigen Einsatz von Videodiensten für die Unterrichtsdurchführung, richtet sich die ver.di FG Musik an alle Träger und Leiter*innen öffentlich finanzierter Musikschulen.
Der Appell wurde am 26. März 2020 gesendet an
- VdM,
- alle LVdM,
- Städtetag (Bund und Landesverbände),
- Landkreistag (Bund und Landesverbände) und
- alle Musikschulen.
Appell
zur Fortzahlung der Vergütungen Ihrer Honorarkräfte für die Dauer der Corona-Krise und zum umsichtigen Einsatz von Videodiensten für die Unterrichtsdurchführung
An die
Träger und Leiterinnen/Leiter
öffentlich finanzierter Musikschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ver.di Fachgruppe Musik begrüßt die mit dem Ziel der Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossenen öffentlichen Hilfsmittel und Förderinstrumente. Es ist jetzt das Wichtigste, dass schnell und unbürokratisch geholfen wird. An einigen Stellen sehen wir Nachbesserungsbedarf, den ver.di anderweitig anmelden wird.
Wir wenden uns hiermit mit zwei spezifischen Themen an Sie, weil sie den Musiklehrerinnen und -lehrern in ver.di aktuell besonders wichtig und dringend erscheinen: Die Fortzahlung von Honoraren für die freien Musikschullehrerinnen/-lehrer und der Umgang mit Unterricht mittels Videoübertragung.
Als Trägerin/Träger bzw. Leiterin/Leiter einer öffentlich finanzierten Einrichtung kommt gerade Ihnen eine besondere Verantwortung bezogen auf Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu. Die Thematik der Kurzarbeit für öffentlich finanzierte Einrichtungen wird ebenfalls anderweitig behandelt.
Die von Ihnen beauftragten Honorarkräfte würden von Regelungen bezogen auf Kurzarbeit nicht profitieren. Ohne fortlaufende Zahlungen von Ihnen stehen viele von ihnen vor großen, ja existenzbedrohenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Sollten Sie diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nicht weiterhin vergüten, dürften die meisten von Ihnen gezwungen sein, die eingangs begrüßten Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Bezogen auf Ihre aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen wäre das letzten Endes eine Art »rechte Tasche – linke Tasche«, bei der zusätzliche dringender benötigten Kapazitäten für die Beantragung und Bewilligung derartiger Mittel gebunden würden.
Deswegen appellieren wir hiermit an Sie, die Vergütungen Ihrer Honorarkräfte für die Dauer der Corona-Krise fortzuzahlen. Eine ganz besondere Verantwortung trifft Sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei Ihnen auf Honorarbasis vergütet werden und dabei so regelmäßig beauftragt werden, dass sie ähnlich wie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gesehen werden können.
Da vermehrt die Musikvermittlung mittels Videodiensten geplant und von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gefordert wird, merken wir hiermit an, dass technische wie rechtliche Fragen sämtlich von Ihnen zu prüfen und zu klären sind. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen sich darauf verlassen können, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, aber vor allem auch der Schülerinnen und Schüler gewahrt sind und bleiben.
Mit freundlichen Grüßen und
den besten Wünschen
gez. Gabor Scheinpflug
Vorsitzender der ver.di-Fachgruppe Musik
Der Appell als PDF-Datei steht Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.
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