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14. Oktober 2012
Bildungsgutscheine und Musikunterricht

Auch der Musikunterricht von Privatmusikerziehern ist durch Leistungen aus dem Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ("Bildungsgutschein") unterstützungsfähig.
Das Vorgehen dazu beschreiben wir hier, weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf
http://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket//index.html
Dort kann man sich, auch als Lehrer, den “Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket” herunterladen.
Auszufüllen sind dann durch die Eltern Seite 1 und auf Seite 3 Punkt
IV) “Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben”
Dort einzutragen ist der Musikpädagoge mit Bankverbindung.
Mit dem ausgefüllten Antrag und einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Musiklehrer (Unterrichtsvertrag), aus der auch hervorgehen sollte, dass Bestandteil des Unterrichts auch Musizieren in der Gruppe oder gemeinsame Vorspiele ist, gehen dann die Eltern des Schülers entweder zum Jobcenter (bei Empfängern von Leistungen aus ALG oder Sozialgeld) oder zum Sozialamt (bei Leistungen der Grundsicherung).
Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält dann der Musiklehrer den Zuschuss von 10,- EUR im Monat direkt von der Leistungsstelle überwiesen.
Von Seiten der Musiklehrer ist keine weitere Eintragung in einen Katalog, eine Liste o.ä. nötig, da schon von Gesetzes wegen Privatmusiklehrer als Leistungsanbieter in Frage kommen. Im Einzelfall kann es aber zu einer Rückfrage durch die Leistungsstelle kommen, deshalb am besten von vornherein großzügig mit Informationen zum Unterricht umgehen!
(UCM)
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