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21. Juli 2025
Vollversammlung der BAGSV

Am 25.06.2025 fand ein Präsenztreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) statt. Die Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) assoziiert und bildet seit 2017 eine gemeinsame Initiative verschiedener Berufsverbände, deren Mitglieder überwiegend Selbstständige sind. Der TKV Berlin ist seit 2022 Mitglied und arbeitet in der BAGSV mit. Für den Verband hat Jens Domeyer am Treffen teilgenommen.
In der anfänglichen Vollversammlung wurden Beschlüsse zur weiteren Organisation der Arbeitsgemeinschaft getroffen. Es wurde deutlich, dass die BAGSV und ihre Mitgliedsverbände, so auch der Tonkünstlerverband Berlin, über die Mitgliedsbeiträge hinaus von Finanzmitteln des VGSD profitieren.
Im Anschluss an die Vollversammlung diskutierten die anwesenden Verbandsvertreter weiter die Frage, wie Selbstständigkeit vor dem Hintergrund der Statusfestellungspraxis der Rentenversicherung zukünftig rechtssicher ermöglicht werden kann. Hierzu wurde auch dem Gast, MdB Nora Seitz (CDU), eindringlich dargelegt, dass zeitnah ein rechtssicherer gesetzlicher Rahmen für die Selbstständigkeit gefunden werden müsse – dies vor dem Hintergrund der zum 31.12.2026 auslaufenden Übergangsregelung. Frau Seitz kündigte an, sich dieser Frage in ihrer parlamentarischen Arbeit anzunehmen. Dies ist besonders für diejenigen Mitglieder unseres Verbands von Bedeutung, die einer Selbstständigkeit zukünftig ohne Hemmnisse bürokratischer oder sozialrechtlicher Natur nachgehen wollen.
Deutlich wurde aber auch aus Äußerungen der Mitgliedsverbände, dass an der konkreten Feststellung von Scheinselbstständigkeit in Folge des sog. Herrenberg-Urteils, etwa bei Lehrkräften an öffentlichen und freien Musikschulen, kein Zweifel bestehen kann. Dies wiederum bestätigte den TKV-Vorstand darin, dass weiterhin mit nachteiligen oder missbräuchlichen Formen von Selbstständigkeit zu rechnen ist. Diese sollten auch künftig festgestellt werden und dem Recht der Betroffenen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsprochen werden können.
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