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23. April 2025

Vorstoß des DTKV Brandenburg

Der DTKV Brandenburg hat eine Namensänderung in »Deutscher Tonkünstlerverband, Landesverband Berlin / Brandenburg« beschlossen. Der Vorstand des Tonkünstlerverbands Berlin nimmt dazu Stellung.

Die Umbenennung ist unzulässig, denn damit beabsichtigt der DTKV Brandenburg, seine Aktivitäten auf das Bundesland Berlin auszudehnen und beansprucht, als Interessenvertretung von Mitgliedern in Berlin zu agieren. Dies steht in Konflikt mit dem Vereinszweck des Tonkünstlerverbands Berlin, der gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung in der Interessenvertretung der Berliner Musikerinnen und Musiker sowie Musikpädagoginnen und Musikpädagogen besteht. Zudem entsteht ein vereinsrechtlicher Konflikt nach § 57 Abs. 2 BGB, da der neue Name des DTKV Brandenburg sich mit dem Namen des Tonkünstlerverbands Berlin überschneidet und dessen bis zur Gründung des Berliner Tonkünstler-Vereins im Jahr 1844 zurückreichenden Namensrechte beeinträchtigt.

Der Vorstand des Tonkünstlerverbands Berlin behält sich die Einleitung angemessener Schritte vor, falls der Beschluss des DTKV Brandenburg nicht widerrufen werden sollte.

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