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14. März 2025

DMR: Honoraruntergrenzen bei BKM-Förderung

Der Deutsche Musikrat empfiehlt als Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker:innen für die Jahre 2025 und 2026 einen Tagessatz von 300 Euro. Die Empfehlung wurde von der AG Faire Vergütung des DMR erarbeitet und am 27.02.2025 durch das Präsidium des Deutschen Musikrats verabschiedet.

Seit dem 01.07.2024 gilt für kulturelle Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund bzw. die Kulturstaatsministerin (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) gefördert werden, eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis. Als Grundlage dafür sollen die Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der relevanten Berufs- und Fachverbände herangezogen werden.

Der Deutsche Musikrat empfiehlt nun als Honoraruntergrenze für einen Tagessatz für selbstständige Musiker:innen 300 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Zugleich macht er deutlich: Die eigentlich auskömmliche Untergrenze, um ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen, wäre ein Tagessatz von 622 Euro. Die Empfehlung mit ausführlicher Erläuterung, die jährlich aktualisiert werden soll, ist hier zu finden.

» Quelle: Deutscher Musikrat

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