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21. Juli 2020
Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist bedingt zulässig! | Expert*innenrunde am 21.07.2020 in der Kulturverwaltung

Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veranstaltete der Landesmusikrat Berlin am 21.07.2020 ein Gespräch zwischen Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen der Berliner Chorverbände und Kirchen zum Thema „Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen“.
Das Ergebnis der Expert*innenrunde beim Kultur-Senator, auf Initiative des LMR Berlin ergab:
In geschlossenen Räumen kann gemeinsam gesungen werden, wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senats-verwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden.
Die nun geforderten Hygiene- und Infektionsschutzstandards seien kurzfristig gemeinsam zu erarbeiten und abzustimmen.
Beteiligt an dem Gespräch waren die folgenden Wissenschaftler*innen:
- Prof. Petra Gastmeier, Fachärztin für Hygiene und Umwelt an der Charité Berlin,
- Prof. Dirk Mürbe, Direktor der Klinik für Audiologe und Phoniatrie an der Charité Berlin,
- Prof. Tobias Kurth, Epidemiologe an der Charité Berlin,
- Dr. Thomas Voshaar, Pneumologe, Leiter der Klinik 3 der Stiftung Krankenaus Bethanien, Moers,
- Prof. Martin Kriegel, Energietechnik, TU Berlin
Leider konnte das Gespräch wegen der Corona-Einschränkungen nicht öffentlich stattfinden. Es wird aber im Anschluss eine gemeinsame Presseerklärung geben. Wir werden Sie an dieser Stelle über den Fortgang informieren.
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